RechtBeim Konsum illegaler Substanzen gehst du nicht nur gesundheitliche Risiken ein, sondern verstößt auch gegen das Suchtmittelgesetz (SMG) und machst dich strafbar. Zum ausführlichen Nachlesen hier der Link zum Suchtmittelgesetz http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011053) Folgende Substanzen fallen unter das SMG: Cannabis, Speed, Kokain, Ecstasy, PMA, LSD, Psilocin, Psilocybin, GHB (seit 2002), Mephedron (seit 2010) sowie die Opioide. Welche Handlungen sind gemäß SMG strafbar?
Arzneimittelgesetz:
Ketamin, Benzodiazepine und Spice (und Nachfolgesubstanzen des JWH-Stammes) sind Substanzen, deren Gebrauch durch das Arzneimittelgesetz geregelt ist. Bei einem Missbrauch, etwa einer Einnahme ohne Verschreibung durch den/die Arzt/Ärztin, Überlassung oder Verschaffung, begehst du ein Verwaltungsdelikt. Die Höhe und das Ausmaß der Strafe hängt von vielen verschiedenen Faktoren (Menge, gewerbsmäßiges Begehen, Wiederholung,…) ab. Ebenso hängen die verhängten Strafen vom individuellen Vergehen ab. Mögliche Strafen sind die Zurücklegung der Verfolgung, Geldstrafen, Haftstrafen, gesundheitsbezogenen Maßnahmen, usw. Falls du mehr Informationen brauchst, wende dich an einen Anwalt oder an eine Beratungsstelle oder lies selber in den oben angeführten Gesetzestexten nach.
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